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Einmalige Prämie für die Förderung der Lehrlingsausbildung
Veröffentlicht am 21/12/2020

Im Rahmen der aktuellen Gesundheitskrise hat das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend eine einmalige Prämie für die Förderung der Ausbildung eingeführt.

In Luxemburg niedergelassene Ausbildungseinrichtungen, die einen Auszubildenden unter Einhaltung des Arbeitsrechts beschäftigen, können diese Prämie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Diese einmalige Prämie wurde eingerichtet, um:

  • das Risiko eines Abbaus von Ausbildungsstellen zu mindern;
  • die Integration junger Menschen in die Berufsausbildung zu gewährleisten und sie beim Übergang in das Berufsleben zu unterstützen;
  • die Zahl der Ausbildungsstellen zu erhöhen;
  • den künftigen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften zu decken;
  • die Ausbildungseinrichtungen zu unterstützen;
  • die Wiederaufnahme der wegen der Gesundheitskrise aufgelösten Ausbildungsverträge zu fördern.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in diesem Informationstext.

Information: guichet.lu