Im Rahmen der Reform der Berufsausbildung und gemäß dem Gesetz vom 19. Dezember 2008 muss der Ausbildungsbetrieb einen oder mehrere Ausbilder benennen, die den Auszubildenden während seiner Ausbildungszeit begleiten.
Dieser Lehrgang ist für alle Unternehmen obligatorisch, die das Recht auszubilden, erlangen möchten. Denn die neuen rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich des Rechts auszubilden, verlangen diese spezifische Fortbildung.
Der Ausbilder ist für die praktische Ausbildung und die pädagogische Betreuung des Auszubildenden oder Praktikanten verantwortlich. Er hat deshalb hinsichtlich des praktischen Ablaufs der Ausbildungslehre eine zentrale und besondere Funktion inne, die er in engem Kontakt mit dem Lycée technique und der Handelskammer ausübt.
Dank der neuen Fortbildung können die Ausbilder ihre Aufgaben besser erfüllen, da sie mit ihr alle notwendigen rechtlichen und pädagogischen Kenntnisse erwerben.