Am Ende des Schuljahrs schickt dir die Abteilung Berufsorientierung der ADEM ein Formular, mit dem du deine Prämie beantragen kannst. Du musst dieses Formular ausfüllen und es vor dem 1. Juli des folgenden Jahres an die ADEM-Berufsorientierung schicken.
Im Fall des erfolgreichen Abschlusses deines Schuljahrs hast du Anrecht auf eine Prämie von 130€/Monat, wenn du eine CCP-Ausbildung machst und von 150€/Monat, wenn du eine DAP- oder DT-Ausbildung machst.
Zunächst einmal musst du deinen Ausbilder und deine Schule über deine Krankheit unterrichten. Bei mehr als 2 aufeinanderfolgenden Krankheitstagen musst du eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung an die Gesundheitskasse sowie an deinen Ausbilder schicken. Vergiss nicht, eine Kopie der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung an die Handelskammer zu schicken. Auf diese Weise ist die Handelskammer informiert, falls du an besonderen Kursen oder integrierten Projekten teilnimmst.
Nachdem du einen Arbeitgeber/Ausbilder gefunden hast, muss dieser dein Dokument « Lehrstellenangebot » oder das Formular „Meldung einer Lehrstelle“ ausfüllen indem er bestätigt dich unter Lehrvertrag einzustellen bevor er das Dokument der Berufsberatung der ADEM zustellt. Nach dem Erhalt der Carte d’assignation erstellt die Handelskammer deinen Lehrvertrag in dreifacher Ausfertigung. Die drei Exemplare werden an den Arbeitgeber/Ausbilder zur Unterzeichnung geschickt.
Der Lehrvertrag muss vom Arbeitgeber/Ausbilder mit folgenden Informationen versehen werden:
Der Arbeitgeber legt dir ebenfalls die 3 Exemplare des Lehrvertrags zur Unterschrift vor. Falls du noch nicht volljährig bist, muss der Vertrag von deinem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Nach der Unterzeichnung des Vertrags muss der Arbeitgeber/Ausbilder die 3 Exemplare an die Handelskammer zurückschicken. Die Handelskammer trägt deinen Vertrag ein und schickt ein Exemplar an dich sowie eines an den Arbeitgeber/Ausbilder.
Während der gesamten Lehrzeit bekommst du vom Arbeitgeber eine Ausbildungsvergütung, deren Höhe vom Beruf und deinem Erfolg beim integrierten Zwischenprojekt (projet intégré intermédiaire) abhängt.
Jede Vertragspartei (Auszubildender oder Ausbilder) kann in folgenden Fällen die Auflösung des Lehrvertrags beantragen:
Der Antrag auf Auflösung des Lehrvertrags muss vorher von den zuständigen Berufskammern bewilligt werden.
Der Ausbildungsberater übergibt dir das Berichtsheft zu Beginn des Schuljahrs. Du musst es sorgfältig führen und es dem Arbeitgeber regelmäßig zur Unterzeichnung vorlegen. Du musst es auch der Prüfungskommission während deines integrierten Zwischenprojekts / Abschlussprojekts vorlegen.
'Was muss in meinem Berichtsheft vermerkt werden?'
Nützlicher Link: Programme de la formation professionelle
Hier findest du nützliche Informationen: Europass