Der Auszubildende ist in der Lage, die Arbeitsstufen für die Fertigung komplizierter Teile unter Berücksichtigung der vorhandenen Maschinen, Geräte, Hilfsmittel und Werkzeuge festzulegen.
Maximale Punktzahl: 12
Indikatoren
Schriftliche Dokumentation der Arbeitsstufen (Arbeitsablauf).
Sockel
Die festgelegten Arbeitsstufen sind im Wesentlichen korrekt.
2
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Der Auszubildende ist in der Lage, Drehwerkstücke mit zylindrischen Passungen, Nuten, Radien durch Außen- und Innenbearbeitung mittels konventioneller Drehmaschinen zu fertigen. Einzelne Masse bedürfen entsprechend ihrer Funktion am gefertigten Werkstück der Allgemeintoleranz ISO 2768-f, Fertigungstoleranz IT7 bis IT10.
Maximale Punktzahl: 18
Indikatoren
Zustand der gefertigten Drehteile. Ablauf der Fertigung.
Sockel
Die ohne wesentliche Hilfestellung durch den Ausbilder hergestellten Teile sind weitestgehend brauchbar.
3
3
Der Auszubildende ist in der Lage, prismatische Teile mit Aussparungen, Bohrungen, Nuten, Lochkreisen mittels konventioneller Fräsmaschinen in der Allgemeintoleranz ISO 2768-f, Fertigungstoleranz IT7 bis IT10 zu fertigen.
Maximale Punktzahl: 18
Indikatoren
Zustand der gefertigten Frästeile. Ablauf der Fertigung
Sockel
Die ohne wesentliche Hilfestellung durch den Ausbilder hergestellten Teile sind weitestgehend brauchbar.
4
4
Der Auszubildende ist in der Lage, die Arbeitsergebnisse an den gefertigten Werkstücken zu beurteilen und zu entscheiden ob die notwendigen Anforderungen erreicht wurden.
Maximale Punktzahl: 6
Indikatoren
Die Arbeitsergebnisse werden geprüft. Rahmenbedingungen: Die notwendigen Unterlagen und Checklisten stehen zur Verfügung.
Sockel
Die Bewertung wird in den betriebsüblichen Unterlagen und Dokumentationen sorgfältig eingetragen.
5
5
Der Auszubildende beachtet die Vorschriften hinsichtlich der Sicherheit, Sauberkeit und Hygiene am Arbeitsplatz.
Maximale Punktzahl: 6
Indikatoren
Beachten der betriebsüblichen, sowie der in Frage kommenden Vorschriften des Gesetzgebers. Sicherheitsmittel werden vorschriftsmäßig benutzt.
Sockel
Es sind keine groben und wiederholten Verstöße gegen die Sicherheitsregeln festzustellen.