Laut Gesetz vom 20. Dezember wird ab dem 01. Januar 2025 der soziale Mindestlohn erhöht.
Diese Änderung betrifft auch die Vergütung für Auszubildende. Diese wird den neuen gesetzlichen Bestimmungen des unqualifizierten Mindestlohns angepasst werden.
Der monatliche Bruttobetrag des sozialen Mindestlohns beträgt nun 2.637,79€.